Wann und wie schützen Sie Ihre Marke in China
Der Chinesische Markt ist gross und er wächst noch immer. Warum also nicht die eigenen Markenprodukte auch in China verkaufen? Viele Markenhersteller spielen mit diesem Gedanken. Doch wie sieht es mit dem Markenschutz in China aus? Wann und wie sollte das Thema adressiert werden?
Wer den Chinesischen Markt für seine Produkte gewinnen will, muss strategisch denken, flexibel handeln und bereit sein, in den Marktaufbau zu investieren. Das strategische Denken beginnt bei der Frage nach der Markenregistrierung. Es stellt sich nicht nur die Frage nach dem idealen Zeitpunkt für eine Markenregistrierung. Die Frage, ob neben dem internationalen Markennamen auch ein chinesischer Markenname registriert werden soll, muss ebenfalls adressiert werden?
Wann sollte die eigene Marke in China registriert werden?
Eine Markenregistrierung in China bedeutet Arbeit und Kosten. Viele Unternehmen möchten zuerst „den Markt spüren“ bevor sie diese Aufwände auf sich nehmen. Dies ist zum Glück möglich. Über den Crossborder eCommerce Kanal können Markenhersteller ihre Produkte online in China verkaufen, ohne ihre Marke in China registrieren zu müssen. Es genügt der Nachweis der Markenregistrierung im Ursprungsland.
Der CBEC eignet sich zudem sehr gut dazu, die Akzeptanz der eigenen Produkte beim chinesischen Konsumenten zu testen. Kombiniert mit einem guten Social Media Marketing lässt sich so die eigene Markenbekanntheit langsam aufbauen.
Mit zunehmendem Erfolg gewinnt die Frage nach der Markenregistrierung jedoch an Bedeutung. Ist ein Unternehmen mit den Resultaten im CBEC zufrieden und denkt an einen Ausbau der Präsenz in China, dann ist es Zeit, die Marke auch in China zu registrieren.
Wer seine Produkte hingegen via General Trade importieren und auch offline in China verkaufen möchte, der muss seine Marke vorgängig in China registrieren.
Genügt die Registrierung der internationalen Marke?
Ja, grundsätzlich genügt es, wenn ein Unternehmen seine internationale Marke in China registriert. Doch womöglich ist es nicht sehr clever. Denn der überwiegende Teil der chinesischen Konsumenten wird Schwierigkeiten damit haben, sich diesen Markennamen zu merken. Das ist nachvollziehbar, man stelle sich vor, als Konsument in der Schweiz nach einer in chinesischer Schrift geschriebenen chinesischen Marke zu suchen!?
Die Registrierung einer auf chinesisch übersetzten Version des Markennamens macht somit Sinn. Doch wie soll diese chinesische Version den lauten? Ein scheinbar einfacher Ansatz ist eine phonetische Übersetzung des internationalen Wortlautes. Dabei werden chinesische Schriftzeichen gewählt, welche in ihrer Aussprache dem internationalen Wortlaut möglichst ähnlich sind. Bei diesem Ansatz muss sichergestellt werden, dass die gewählten Schriftzeichen keine unerwünschte Bedeutung haben, zum Beispiel, weil sie in der Aussprache an andere Worte erinnern, welche negativ auf das Markenimage wirken.
Ein anderer Ansatz ist eine sinngemässe Übersetzung. Dazu werden Begriffe gesucht, mit welchen sich der chinesische Konsument im Zusammenhang mit den Produkten der Marke identifizieren kann. Es ist empfehlenswert, für diesen Ansatz mit einer auf die Entwicklung von chinesischen Markennamen spezialisierten Agentur zusammen zu arbeiten.
Hat man einmal den geeigneten chinesischen Markennamen gefunden, dann muss man diesen auch noch registrieren können. Was nützt ein von einer Agentur entwickelter chinesischer Markenname, der nicht registriert werden kann? Es macht somit Sinn, frühzeitig eine auf Markenregistrierungen in China spezialisierte Kanzlei in den Prozess mit einzubeziehen. Diese prüft, ob eine Registrierung auch möglich ist und lässt den chinesischen Markennamen im positiven Fall auch gleich registrieren.
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